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PP_Teilnehmergebuhren
Gesellschaftsabend_Fees

Stornierung

Bei Stornierungen, die bis zum 15. September 2025 schriftlich eingehen, werden 50 % der Anmeldegebühr erstattet. Bei Stornierungen am oder nach dem 15. September 2025 oder bei Nichterscheinen wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet bzw. bleibt sie geschuldet.

Wenn Sie sich angemeldet haben und Ihre Anmeldung stornieren möchten, können Sie jederzeit einen Ersatzteilnehmer vorschlagen.

Haftungsausschluss

Die Kongressveranstalter und die Kongressorganisation lehnen jede Verantwortung für Sach- und Personenschäden ab, die im Zusammenhang mit dem Kongress entstehen können. Ebenso besteht kein Anspruch auf Entschädigung bei Programmänderungen oder Nichterscheinen von Referenten oder Absage von im wissenschaftlichen Programm veröffentlichten Sitzungen. Die Teilnehmer nehmen an allen Veranstaltungen dieser Konferenz auf eigenes Risiko teil.

Höhere Gewalt (unkontrollierbare Ereignisse)

Falls der Kongress aus Gründen, die ausserhalb unserer Kontrolle liegen, nicht wie geplant durchgeführt werden kann (einschliesslich vorhergesagter oder tatsächlicher Stürme, Erdbeben, Überschwemmungen und Katastrophen), Krieg, Bedrohung oder terroristische Handlungen, Epidemien oder Krankheitsausbrüche, Reisehinweise einer Regierungsbehörde oder der Weltgesundheitsorganisation in Bezug auf Zürich, werden alle bereits bezahlten Anmeldegebühren (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100) gemäss den oben genannten Rückerstattungsrichtlinien zurückerstattet. Wir sind nicht verantwortlich für Verluste, Schäden, Verletzungen, Ansprüche, Kosten oder Ausgaben jeglicher Art aufgrund einer Absage, Verlegung, Verschiebung oder Änderung des Kongresses.

Versicherung

Den Teilnehmern wird empfohlen, ihre persönlichen Versicherungen, wie Reise-, Kranken- und Unfallversicherung, selbst abzuschliessen. Der Veranstalter und die Kongressorganisation lehnen jegliche Haftung für Sach- und Personenschäden ab.